H A U S O R D N U N G

 

Ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben der Schulordnung (BGBl.Nr. 373/1974 in der geltenden Fassung) hat der Schulgemeinschaftsausschuss gemäß SchUG § 44 Abs.1 beschlossen:

 

  1. Die "Hausordnung" gilt für alle Personen, die sich in der HTL Donaustadt aufhalten.
  2. Die Schule wird an Unterrichtstagen um 7:00 Uhr geöffnet und um 21:30 Uhr geschlossen. Die Anwesenheit außerhalb dieser Zeiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Direktion.
  3. Das Schulgelände darf zu Fuß von den Schüler:innen nur durch den Haupteingang (Mitte Deinleingasse) betreten und verlassen werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen die beiden Parkplatzeinfahrten von Schüler:innen nicht benutzt werden.
  4. Fahrräder und elektrisch angetriebene Fortbewegungsmittel dürfen nicht ins Schulgebäude mitgenommen werden, neben dem Haupteingang befinden sich Abstellplätze dafür.
  5. Beschäftigte der HTL Donaustadt können ihre Fahrzeuge nach Genehmigung durch die Direktion auf den gekennzeichneten, gebührenpflichtigen Parkplätzen innerhalb des Schulgeländes abstellen.
  6. Beim Einbringen von Privateigentum in das Schulgelände sind alle zutreffenden Gesetze und Verordnungen zu beachten, im Zweifel ist in der Direktion nachzufragen.
  7. Am gesamten Schulgelände sind Foto-, Video- bzw. Tonaufzeichnungen nicht gestattet. Die Benutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten während des Unterrichts bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung durch die jeweilige Lehrperson.
  8. Die Benützung der Aufzüge ist nur den Beschäftigten der HTL Donaustadt gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Unter besonderen Umständen (Verletzung etc.) kann Schüler:innen die Aufzugbenützung durch die Direktion gestattet werden.
  9. Die Klassenräume sind in der unterrichtsfreien Zeit versperrt. Der Klassenschlüssel ist beim Portier abzuholen und abzugeben. Bei Unterricht in einem anderen Raum (Werkstätte, Labor, etc.) nehmen die Schüler:innen den Schlüssel mit und schließen die Klasse ab. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Fenster geschlossen, die Sessel auf die Tische gestellt (nur in der Tagesschule) sowie Licht und elektrische Geräte ausgeschaltet werden.
  10. Bei Abwesenheiten vom Unterricht müssen von den Schüler:innen bzw. den Erziehungsberechtigten verpflichtend Krank-/Abwesenheitsmeldung zeitgerecht vorgelegt werden. Absehbare Absenzen (Arztbesuche, Behördengänge, etc.) müssen vorher beim JV/KV gemeldet werden.
  11. Das Verlassen des Schulgebäudes ist während der Pausen gestattet. In der unterrichtsfreien Zeit stehen den Schüler:innen die Aulen im Erdgeschoss zur Verfügung, der eigene Klassenraum nur dann, wenn er nicht für Unterricht (geteilte Klassen, Wanderklassen, Abendschule, etc.) benötigt wird. Die Benützung des Schulhofes wird nach Jahreszeit geregelt.
  12. Auf Reinlichkeit im gesamten Schulbereich ist zu achten. Abfälle sind unter Einhaltung der Mülltrennung in die aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen. Die Mülleimer im Klassenzimmer sind zumindest einmal pro Woche durch die Klassenordner:innen zu entleeren. Das Essen und Trinken ist in der Eingangsaula, im Festsaal und im Prüfungsraum verboten, Ausnahmen sind durch die Direktion zu genehmigen.
  13. Das Ballspielen ist im Schulgebäude, ausgenommen in der Sporthalle, verboten. Die Freiluftplätze können verwendet werden, wenn sie nicht für den regulären Unterricht benötigt werden.
  14. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände ausnahmslos untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
  15. Die Ordnungen spezieller Unterrichtsräume, die Bestimmungen des Brandschutzes und des Arbeitnehmer:innenschutzes sowie andere Sicherheits-vorschriften sind einzuhalten.
  16. Rituelle Handlungen sowie Versammlungen von religiösen Gruppierungen (ausgenommen im entsprechenden Religionsunterricht), Fan- und Volksgruppen zu schulfremden Zwecken sind im Schulgebäude und am Schulgelände nicht erlaubt.
  17. Der Betrieb von nicht der Ausbildung dienenden Elektrogeräten (Mikrowelle, Kaffeemaschine, Kühlschrank, etc.) in den Klassenräumen ist nicht gestattet. Sitzmöbel in Klassen- oder Unterrichtsräumen müssen nachweislich feuerhemmend oder schwer entflammbar ausgeführt sein.
  18. Die Schüler:innen der Tagesschule sind verpflichtet, ihren Schüler:innenausweis auf Verlangen den Lehrer:innen und dem Schulpersonal vorzuweisen.
  19. Auf den sparsamen Umgang mit Ressourcen (elektrische Energie, Heizung, Wasser etc.) ist zu achten.
  20. Die Nichteinhaltung der Hausordnung wird mit entsprechenden Maßnahmen gemäß SchUG geahndet, auch das Verordnen von Sozialdiensten im Schulbereich durch die Lehrkräfte ist zulässig.

 

Wien, am 18. April 2023